Die Ausstellung einer Apostille, welche die Echtheit einer Urkunde nach einem bestimmten Muster beglaubigt, erfolgt durch eine dazu ermächtigte Behörde (hierfür informieren Sie sich bitte beim auswärtigen Amt/Außenministerum bzw. bei der Botschaft des jeweiligen Staats). Eine beglaubigte „Übersetzung“ einer Urkunde wird üblicherweise anhand eines mit einer Apostille versehenen Dokuments angefertigt.
Japan, Deutschland, Österreich und Schweiz sind Unterzeichnerstaaten des Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation von 1961. Die Apostille ersetzt die Legalisation durch konsularische bzw. diplomatische Vertretung eines Landes.