AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Intercult Partners LLC („Intercult Partners“) und dem Auftraggeber, unabhängig davon, ob es sich um eine juristische Person oder eine natürliche Person handelt, soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Die AGB können jederzeit auf der Webseite der Intercult Partners unter https://intercultpartners.com/de/agb abgerufen werden.

Die AGB werden von den Auftraggebern mit Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Intercult Partners diesen nicht ausdrücklich widerspricht. AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Intercult Partners ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Vertragsbesziehung

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das von Intercult Partners übersandte konkrete Angebot mit dem Hinweis auf AGB bestätigt hat. Die Auftragserteilung durch den Kunden erfolgt per E-Mail oder telefonisch.

Die Vertragsbeziehungen zu den Übersetzern, den Dolmetschern oder anderen Dienstleister („Dienstleister“ als Sammelbegriff) bestehen ausschließlich und in allen Fällen zwischen Intercult Partners und dem betreffenden Dienstleister.

3. Aufträge

Aufträge jeder Art müssen den Gegenstand des Geschäfts zweifelsfrei erkennen lassen. Mündliche Nebenabreden sowie Änderungen von Aufträgen gelten nur vorbehaltlich einer schriftlichen Bestätigung durch Intercult Partners.

Bei der Auftragserteilung eines Übersetzungsauftrags ist der/die Kunde/-in verpflichtet, die Zielsprache, das Fachgebiet, den Verwendungszweck der betreffenden Übersetzung und gegebenenfalls besondere Terminologiewünsche sowie Wünsche hinsichtlich der Ausführungsform (Speicherung auf bestimmten Speichermedien, Anzahl der Ausfertigungen etc.) anzugeben.

Bei der Auftragserteilung eines Dolmetschauftrags ist der Kunde verpflichtet, die Art der Dolmetschleistung, die zur Anwendung kommende Dolmetsch- und Konferenztechnik, den exakten Veranstaltungsort und -termin, die Zielgruppe sowie den Ansprechpartner bekannt zu geben. Der Kunde verpflichtet sich ferner, Intercult Partners frühzeitig, mindestens jedoch fünf Tage vor Veranstaltungsbeginn, entsprechende Einarbeitungsmaterialien zur fachlichen und terminologischen Vorbereitung zur Verfügung zu stellen. Diese sind z.B. Programm, Tagesordnung, Namensliste, Protokolle, Berichte, Vorträge und insbesondere Texte, die während der Veranstaltung vorgelesen werden.

Das Produkt der Dolmetscherleistung ist ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt; eine Aufzeichnung durch Zuhörer oder andere Personen und eine Übertragung sind ohne vorherige Zustimmung nicht zulässig.

4. Auftragsausführung

Die in Auftrag gegebenen und von uns angenommenen Leistungen werden von uns gemäß Auftrag und dieser AGB, nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung nach bestem Wissen und Gewissen, ausgeführt.

Intercult Partners behält sich vor, sich zur Auftragsausführung Dritter zu bedienen.

5. Zahlung

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Zahlung mit Zustandekommen des Vertrages und nach Leistungserbringung oder mit Übersendung der Rechnung in elektronischer oder sonstiger Form ohne Abzug sofort fällig.

Intercult Partners behält sich vor, in Einzelfällen eine Vorauszahlung bzw. eine Abschlagszahlung der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Diese wird in dem Angebot oder dem Angebotsanschreiben erwähnt und ist nach der schriftlichen Auftragsbestätigung fällig.

Preise gelten in japanischem Yen, wenn keine andere Währung vereinbart wurde. Alle in unseren Angeboten genannten Preise sind Nettopreise ohne Steuer. Zahlungsziele, Skonti oder sonstige Abzüge werden nicht gewährt, es sei denn, sie sind ausdrücklich vereinbart.

6. Aufrechnung

Die Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend macht. Der Auftraggeber darf jedoch dann ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Werkvertrag beruht.

7. Abnahme und Mängelansprüche bei der Übersetzungsdienstleistung

Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Übersetzungen verpflichtet, sobald ihm diese übersendet worden ist. Erweist sich die Übersetzung als nicht vertragsgemäß, so sind wir zur Beseitigung des Mangels verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Auftraggebers unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der dem Besteller zuzurechnen ist. Liegt ein nicht wesentlicher Mangel vor, so kann der Auftraggeber die Abnahme nicht verweigern.

Macht der Auftraggeber innerhalb von 12 Werktagen nach Übersendung der Übersetzung keine Mängel geltend, gilt die Leistung als mangelfrei abgenommen.

Mit der Abnahme entfällt unsere Haftung für offensichtliche Mängel, soweit sich der Auftraggeber nicht die Geltendmachung eines bestimmten Mangels vorbehalten hat.

Mängel sind erhebliche Abweichungen vom Originaltext oder unrichtige Darstellungen des Sachverhalts. Stilistische Verbesserungen wie z.B. Synonyme stellen keinen Übersetzungsmangel dar.

Rügt der Auftraggeber einen in der Übersetzung objektiv vorhandenen, nicht nur unerheblichen Mangel, so haben wir zunächst Anspruch auf Nachbesserung. Diesbezüglich hat der Auftraggeber uns eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Die Mängel sind vom Auftraggeber so genau wie möglich zu bezeichnen.

Beheben wir den Mangel nicht fristgerecht, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Bei geringfügigen oder unwesentlichen Mängeln bestehen weder Rücktritts- noch Minderungsrechte.

8. Reklamation bei der erbrachten Dolmetschleistung

Bei etwaigen Beschwerden des Auftraggebers hinsichtlich der Qualität der Dolmetschleistung ist dieser verpflichtet, umgehend telefonischen Kontakt mit Intercult Partners unter konkreter Bezeichnung der beanstandeten Mängel und mit Bezug auf den betreffenden Dolmetscher aufzunehmen.

Ein Haftungsanspruch bei Qualitätsbemängelungen der Dolmetschung beschränkt sich höchstens auf den Auftragswert der beanstandeten Sprachkombination.

9. Haftung

Alle Schadenersatzansprüche gegen Intercult Partners sind, sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Schadenersatzansprüche, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, sind generell ausgeschlossen.

Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde, oder für Personenschäden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht.

10. Geheimhaltung

Intercult Partners verpflichtet sich, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers sowie persönliche Daten, die ihr im Laufe ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt geworden sind, sowie als vertraulich gekennzeichneten Informationen geheim zu halten und angemessene Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass unbefugte Dritte von diesen Informationen oder Unterlagen Kenntnis nehmen und/oder diese Informationen und Unterlagen verwerten können. Die Geheimhaltungs-verpflichtung bezieht sich nicht auf solche Informationen, die offenkundig und damit gemeinfrei geworden sind oder uns bereits bekannt waren. Wir werden vertrauliche Informationen des Kunden grundsätzlich nicht an unbefugte Dritte weitergeben, können aber zur Erbringung der Dienstleistungen Dritte einsetzen, sofern diese zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Die Pflicht zur Verschwiegenheit besteht nicht, soweit Intercult Partners auf Grund einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung zur Offenlegung von vertraulichen Informationen verpflichtet ist.

11. Eigentumsrecht

Das Eigentum einer Übersetzung geht mit vollständiger Bezahlung auf den Kunden / Auftraggeber über, und er erhält sämtliche möglichen Rechte an der Übersetzung.

12. Rechte Dritter

Der Kunde stellt sicher, dass keine Rechte Dritter an den uns übermittelten Informationen, Unterlagen und anderen Gegenständen einer Bearbeitung, Verwertung, Vervielfältigung und/oder Veröffentlichung der Bearbeitung entgegenstehen. Der Kunde stellt uns und unsere Unterauftragnehmer von jeglicher Haftung für Ansprüche Dritter frei, die auf einer Verwendung, Bearbeitung, Verwertung oder Vervielfältigung dieser Informationen, Unterlagen und anderen Gegenständen oder deren Bearbeitung beruhen.

13. Störung, höhere Gewalt, Schließung und Einschränkung des Betriebs, Netzwerk- und Serverfehler, Viren

Wir haften nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, z.B. Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, etwaige andere Leitungs- und Übertragungsstörungen und sonstige von uns nicht zu vertretenden Hindernisse entstehen. In solchen Ausnahmefällen haben wir das Recht, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wir haften ebenfalls nicht für Schäden, die durch Viren entstehen.

14. Gerichtsstand, Erfüllungsort und Rechtswahl

  1. Erfüllungsort ist der Sitz der Intercult Partners.
  2. Als Gerichtsstand wird, soweit zulässig, der Geschäftssitz der Intercult Partners vereinbart.
  3. Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt das japanische Recht.

15. Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

16. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages nicht. Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich Intercult Partners und der Auftraggeber, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.