In unterschiedlichen Angelegenheiten müssen öffentlich anerkannte Dokumente vorgelegt werden, und dafür wird eine „beglaubigte Übersetzung“ benötigt.
Eine beglaubigte Übersetzung wird z.B. bei einer Firmengründung, bei Gerichtsverfahren – im Zivil- und -Strafprozess, bei einem Antrag auf eine internationale Eheschließung und bei diversen Verfahren gemäß Familienrecht benötigt.
Auch für ein Abschluss- und Leistungszeugnis zur Aufnahme in eine Universität bzw. zur Anwerbung, einen Führerschein, ein ärztliches Attest für den Versicherungsunternehmer oder Steuerbescheide zum Nachweis wird oft eine beglaubigte Übersetzung benötigt.
Eine beglaubigte Übersetzung können ausschließlich geprüfte und beeidigte Übersetzer, die durch die staatliche Prüfung (oder äquivalente Qualifikation) qualifiziert und in die Liste der Gerichte eingetragen sind, anfertigen und die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Inhalt des Originals bestätigen.
Ausstellung einer Apostille, welche die Echtheitt einer Urkunde beglaubigt, erfolgt durch eine dazu ermächtigte Behörde (Hierfür informieren Sie sich bitte beim auswärtigen Amt/Außenministerum bzw. bei der Botschaft des jeweiligen Staats). Eine beglaubigte „Übersetzung“einer Urkunde wird üblicherweise anhand eines mit einer Apostille versehenen Dokuments angefertigt.
Deutschland: https://www.mofa.go.jp/ca/cs/page22e_000417.html)